Übertritt
Der Übertritt an andere Schulen
Über die Bedingungen, um von der 4. Klasse an eine Realschule oder an ein Gymnasium übertreten zu können, wurden Sie durch die Informationsabende oder durch Gespräche mit den Klassenlehrkräften bereits ausführlich informiert. Dagegen sind die Übertrittsbedingungen ab der 5. Klasse der Mittelschule vielen Eltern und Schülern noch nicht so klar.
Es gelten folgende Regelungen:
Beim Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 in die 5. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums ist das Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe entscheidend. In den Fächern Deutsch und Mathematik muss für die Realschule eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht werden, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser. Wer bereits im Zwischenzeugnis die erforderliche Durchschnittsnote erreicht hat, kann an der zuständigen Realschule (bzw. am Gymnasium) eine Voranmeldung abgeben. Bitte informieren Sie sich über die Termine der Voranmeldung bei der jeweiligen Realschule. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Jahreszeugnis.
Für die Aufnahme in die Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule („M-Zug“) gelten die gleichen Bedingungen wie im letzten Schuljahr. Für den Übertritt ist die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (6. Klasse: 2,67 / danach: 2,33) entweder des Zwischenzeugnisses oder des Jahreszeugnisses ausschlaggebend. Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung. Anmeldeformulare für den Übertritt in den M-Zug erhalten Sie im Büro.
Genauere Einzelheiten über alle Übertrittsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de. Setzen Sie sich in allen Fragen des Übertritts bitte rechtzeitig mit der Klassenlehrkraft in Verbindung! Im Gespräch lassen sich Unklarheiten in der Regel am besten ausräumen.
Beratung durch Übertrittscoach:
Für die Beratung der Viertklasseltern stehen neben den Schulinformationsabenden zum Übertritt nun auch Übertrittscoaches für zusätzliche Beratungstermine zur Verfügung, falls noch Unsicherheiten bzgl. der geeigneten Schulart bestehen.
Erste Anlaufstelle sollte aber nach wie vor die Klassleitung Ihres Kindes sein, die kennt die Lernsituatuion Ihres Kindes neben Ihnen am besten.
Auf Antrag kann ein Beratungstermin mit einer Beratungslehrkraft einer weiterführenden Schulart vermittelt werden. Zuständig sind: für
- die Mittelschule Frau Kustermann (Mittelschule Biessenhofen)
- die Realschule Frau Schwarz (Realschule Obergünzburg)
- das Gymnasium Frau Lutzenberger (Gymnasium Marktoberdorf)